Im Jahr 2015 ist das Buch "Social-Media-Content" von Gabriele Goderbauer-Machner und Thilo Büsching (Hrsg.) im utb.-Verlag erschienen (ISBN 978-3-8252-4439-2). Hierzu durfte ich im Rahmen meiner zweijährigen Tätigkeit als wissenschafticher Mitarbeiter der Univerität der Bundeswehr in München / Neubiberg das Kapitel "Rechtliche Voraussetzungen für das Publizieren auf Social-Media-Plattformen" beisteuern. 

Diese Veröffentlichung, aber auch die Lehrtätigkeit an der UniBW, waren die Gründe, weshalb mich die Hanns-Seidel-Stiftung gebeten hat, Voträge im Bereich Social Media zu halten. Dies tue ich seither mit großer Freude. Mein Anliegen ist es, die große Anzahl an rechtlichen Problemen juristischen Laien begreifbar zu machen. Dazu dienen vorallem Beispiele aus meiner eigenen Erfahrung, aber auch solche, die ich durch zahlreiche Kontakte zu Kollegen im juristischen Bereich und zu Medienprofis in Erfahrung bringen konnte.

Meine Vorträge befassen sich mit folgenden Themen: Social Media, Datenschutz, Recht und Medienpolitik & Medienethik:

Datenschutz: 

  • „Datenschutz in der Vereinsarbeit - Begriffe, Grundlagen, Handlungsempfehlungen" Inhalt: Bedeutung der Neuregelungen des Datenschutzes durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), rechtliche Grundlagen, Definitionen, Pflichten für Vereine, Datenschutzbeauftragter, Praxisbeispiele, Handlungsempfehlungen

Social Media:

  • Wenige Klicks - Viele Probleme, Do's und Don's in Sozialen Netzwerken und Instant Messengern; Inhalt: Vorstellung einiger sozialer Medien, Funktionsweise soziale Netzwerke / Instant Messenger, Sicherheitseinstellungen, Klarnamenspflicht, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Beispiele für problematische Inhalte
  • Was sind unsere Daten in sozialen Netzwerken (noch) wert? Inhalt: Vorstellung einiger sozialer Medien, Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, allgemeine Geschäftsbedingungen und deren Bedeutung, Hinweise für die Nutzung, Beispiele
  • Cybermobbing, Hasskommentare und Hatespeech - Wie weit geht die Freiheit in sozialen Netzwerken? Inhalt: Vorstellung der relevanten rechtlichen Problem, Unterschiede zwischen „real Life und social Media“, Beispiele (teilweise aus eigener Erfahrung), mögliche Folgen, Strategien zur Vorbeugung
  • Fakenews - Was kann man eigentlich (noch) glauben? Inhalt: Beispiele (teilweise aus eigener Erfahrung), mögliche Folgen, alternative Informationsmöglichkeiten, Reaktionsmöglichkeiten (wenn man selbst betroffen ist)

Recht: 

  • Cyberkriminalität - Die Schattenseiten der digitalen Gesellschaft; Inhalt: Kriminalität im Internet, strafrechtliche relevante Vorschriften, Beispiele, Urteile und Rechtsfolgen
  • Im Namen des Volkes - Theorie und Praxis der Strafverteidigung; Inhalt: Strafanspruch des Staates; Jugendrecht / Erwachsenenrecht; Zweck des Strafanspruchs; Ermittlungsverfahren, mündliche Verhandlung; Beispielsfälle

Medienpolitik & Medienethik:

  • Medien und Justiz - eine kritische Betrachtung medialer Berichterstattung über Strafverfahren; Inhalt: Presse und Meinungsfreiheit; Rechte des Angeklagten; Beispielsfälle; Analyse der medialen Berichterstattung (teilweise aus eigener Erfahrung)
  • Medienethik anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung; Inhalt: Presse- und Meinungsfreiheit; Beispielsfälle zur Medienethik
  • „Vor Gericht und auf hoher See…“ - Kuriositäten im Leben eines Strafverteidigers; Inhalt: humorige, aber auch erschreckende Erlebnisse eines Strafverteidigers (aus eigener Erfahrung)
  • Medienpolitik im Dritten Reich - Hitlers Vorstellungen von Presse, Film und Radio und deren Umsetzung; Inhalt: Beispielsfilm; Sichtweisen Hitlers über Medien und Medienkonsumenten in „mein Kampf“; Gleichschaltung der Presse

Falls Sie Interesse an einem dieser Vorträge haben, melden Sie sich einfach bei mir. Ich werde dann den Kontakt zur Hanns-Seidel-Stiftung herstellen. Diese übernimmt die Organisation für Sie. 

 

 

 

 

Pflichtverteidiger

Meine Tätigkeit als Strafrechtler umfasst selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen.

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Aber in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Dies ist Beispielsweise dann der Fall, wenn ein komplizierter Sachverhalt vorliegt oder rechtlich schwierige Fragen geklärt werden müssen („wenn der Angeklagte sich nicht selbst verteidigen kann") oder erhebliche Sanktionen (z.B. ein Bewährungswiderruf oder eine längere Freiheitsstrafe) drohen.

Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, werden Sie vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu benennen. Dieser wird Ihnen dann durch das Gericht beigeordnet. Hier können Sie gerne meinen Namen nennen. Noch besser ist es, wenn Sie mich anrufen, sobald Sie ein solches Schreiben vom Gericht bekommen haben. Dann erledige ich den Rest für Sie.

Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel zwar die reduzierten Verfahrenskosten auferlegt und die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. Trotzdem bleibt der Vorteil der reduzierten Gebühren und es besteht die Möglichkeit einer Stundung von fälligen Rückzahlungen.

Sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn es um die Frage geht, ob eine notwendige Verteidigung vorliegt. Trotz reduzierter Gebühren werde ich Ihre Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vertreten.

Ich habe mich als Fachanwalt für Strafrecht auf Strafverteidigung und Revisionsrecht spezialisiert.

Bewusst beschränke ich mich bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auf wenige ausgewählte Rechtsgebiete. Als Fachanwalt für Strafrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafverteidigung, aber auch der Opfervertretung und der Nebenklage. Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte hat das Recht, einen Verteidiger zu beauftragen, egal in welchem Verfahrensstadium. Je früher dies erfolgt, desto besser sind die Einflussmöglichkeiten auf den Ausgang des Strafverfahrens.

Aufgrund der Lage meiner Kanzlei betreue ich meine Mandanten hauptsächlich vor den Amtsgerichten Ebersberg, München, Erding, Freising, Landshut, Rosenheim, Bad Aibling und vor den Landgerichten München I, München II, Landshut und Traunstein. Selbstverständlich verteidige ich Sie auch vor allen anderen deutschen Amts- und Landgerichten, aber auch vor den Oberlandesgerichten (z.B. OLG München), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH).

Verlassen Sie sich nicht auf Ratschläge von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur ein Verteidiger kann Ihre Rechte uneingeschränkt vertreten und setzt sich für Sie ein.

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt ist es mir möglich, meine Mandanten auf anderen Rechtsgebieten zu vertreten. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete:

  • allgemeines Strafrecht
  • Beistand bei Vernehmungen als Beschuldigter
  • Beratung im Ermittlungsverfahren und bei Untersuchungshaft
  • Beratung und Vertretung der Opfer von Straftaten
  • Berufung
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
  • Nebenklage
  • Revision
  • Sexualstrafrecht
  • Soforthilfe bei Durchsuchungen, Festnahme und Verhaftung
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verteidigung im Strafvollzug und im Maßregelvollzug
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugenbeistand

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Gespräch im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zur Verfügung. Wir klären gemeinsam ab, ob eine Vertretung durch mich erfolgen soll. Mein Anliegen ist es, Ziele und möglichen Strategien im Strafprozess mit Ihnen frühzeitig abzuklären.
Auch die Übernahme einer Pflichtverteidigung ist möglich, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger 

Gebühren

Die Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Hier fallen in unterschiedlichen Verfahrensabschnitten jeweils Gebühren an, so dass die Höhe des Honorars sich danach bestimmt, welche Tätigkeiten der Verteidiger übernommen hat.

Eine Honorarvereinbarung ist sinnvoll, wenn der besondere Umfang oder die Schwierigkeit der Sache dies für eine wirtschaftliche Bearbeitung erfordert. Dies ist auch der Fall, wenn ein Stunden- oder Pauschalhonorar für Sie die Kosten kalkulierbarer macht.

Gerne informiere ich Sie vorab, mit welchem Honorar Sie in Ihrem Fall rechnen müssen und welche Möglichkeit für beide Seiten die beste ist.

Als besonderen Service biete ich auch die Möglichkeit der Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und wegen der Vielfältigkeit der juristischen Ausbildung, vertrete ich Sie auch in anderen Rechtsbereichen.

Sehr gerne vertrete ich Sie auch bei folgenden Angelegenheiten:

  • Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Beratung bei rechtlichen Problemen im Bereich Datenschutz (DSGVO)
  • Beratung bei rechtlichen Problemen im Bereich Soziale Medien